Uebereinkommen zwischen der Direktion der Schweizerischen Nordostbahn und der Direktion der Grossherzoglich Badischen Verkehrsanstalten über den zwischen ihren beiderseitigen Bahnen einzurichtenden direkten Güterverkehr [mit Tabellen]

Lieu

Zürich

Année

1859

Cote

E 1045

Citation

Uebereinkommen zwischen der Direktion der Schweizerischen Nordostbahn und der Direktion der Grossherzoglich Badischen Verkehrsanstalten über den zwischen ihren beiderseitigen Bahnen einzurichtenden direkten Güterverkehr [mit Tabellen], Zürich, 1859.

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